AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen 

Diese allgemeinen Vetragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der im Impressum genannen Hebamme.

Terminverlegung/-verschiebungen

Sollte ein Termin von Seiten der Versicherten nicht wahrgenommen werden können, ist dieser frühzeitig abzusagen. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vorher) kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 75% der üblichen Vergütung berechnet werden. Ausnahmen für ein Entfallen der Ausfallgebühr sind: Eine kurzfristige stat. Aufnahme in Schwangerschaft und Wochenbett der Versicherten und/oder ihres Kindes.

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Sie darüber informieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen, unabhänging von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebür von 5,00 Euro berechnet.

Kurse

Die Hebamme bietet ausschließlich geschlossene Kurse an. Die Hebamme ist dazu berechtigt Kursstunden zu verlegen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Die Partnergebür ist im vollem Umfang nach Erhalt der E-Mail zur Zahlungsaufforderung innerhalb von 5 Tagen zu überweisen. Nachdem die Partnergebühr eingangen ist, ist der Kursplatz verbindlich und kann nicht anderweitig vergeben werden. Bei Abmeldung vier Wochen vor Kursbeginn, wird die Partnergebühr in voller Höhe zurück erstattet. Danach besteht kein Anspruch auf Erstattung der Partnergebühr.

Videokurse

  • kein Mitschneiden von Audio- und Videogesprächen
  • an den Videokonferenzen nimmt jede*r freiwillig teil
  • es gilt die allgemein gültige Fassung der Informtionen zum Datenschutz (DSGVO) 

Der Unterschriftenbogen ist innerhalb einer Woche nach Beendigung des Videokurses der Hebamme im Original zukommen zu lassen. Ansonsten trägt die Teilnehmerin die Kosten der Selbstlernheineiten selbst, da diese der Krankenkasse nicht Rechnung gestellt werden können. 

Selbstlerneinheiten und digitale Kursinhalte

 Bereitstellung und Nutzung

Teilnehmerinnen können im Rahmen bestimmter Kursangebote Zugang zu digitalen Lernmaterialien (z. B. Videos, Arbeitsblätter, Handouts oder Audiodateien) erhalten, die der Vor- oder Nachbereitung der Kurseinheiten dienen.
Diese Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder öffentlich gezeigt werden.
Alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Hebamme Saskia Greifenstein.

Verfügbarkeit

Die digitalen Inhalte stehen in der Regel für einen Zeitraum von 8 Wochen nach Kursende zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für die technische Nutzung (z. B. Internetverbindung, Endgerät) ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
Ein Anspruch auf dauerhafte oder uneingeschränkte Verfügbarkeit besteht nicht.

Anrechnung und Teilnahmebestätigung

Selbstlerneinheiten sind Bestandteil des Kurskonzepts und gelten als gleichwertiger Kursanteil, sofern sie vollständig bearbeitet wurden.
Die Bearbeitung kann ggf. durch eine Bestätigung der Teilnehmerin (z. B. per Online-Formular, E-Mail) nachgewiesen werden.
Eine Teilnahmebescheinigung über den Kurs wird nur bei vollständiger Teilnahme einschließlich der Selbstlerneinheiten ausgestellt. 

Der Unterschriftenbogen ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Selbstlerneinheit der Hebamme im Original zukommen zu lassen. Ansonsten trägt die Teilnehmerin die Kosten der Selbstlernheineiten selbst, da diese der Krankenkasse nicht Rechnung gestellt werden können. 

Haftungsausschluss

Die Inhalte der Selbstlerneinheiten ersetzen keine individuelle Beratung oder Untersuchung.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten wird empfohlen, ärztlichen oder hebammenkundigen Rat einzuholen.

Telefonische Erreichbarkeit

  • Fragen zu den Kursen und Betreuungsanfragen: Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr 
  • Schwangere, welche von mir betreut werden (Behandlungsvertag bereits unterschrieben): Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr
  • Wöchnerinnen, welche von mir betreut werden (Behandlungsvertag bereits unterschieben): Montag bis Freiag von 8 - 18 Uhr sowie in den ersten 10 Tagen nach der Geburt auch an den Wochenenden und Feiertagen von 8 - 18 Uhr