Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse werden an folgende Empfänger weiter gegeben:
MUC-Vorhammer GmbH - Dienstleistung für Hebammen
AZH-Abrechnungszentrale für Hebammen
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Bei einer Video-Konferenz (Kurse, Einzelberatungsgespräche) wird auf folgendes hingewiesen:
Diese allgemeinen Vetragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der im Impressum genannen Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Sie darüber informieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen, unabhänging von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebür von 5,00 Euro berechnet.
Kurse
Die Hebamme bietet ausschließlich geschlossene Kurse an. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzten. Die Gebür (8,36 Euro/60 Minuten) für die versäumten Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen und nach dem Beenden des Kurses in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist dazu berechtigt Kursstunden zu verlegen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Die Partnergebür ist im vollem Umfang nach Erhalt der E-Mail zur Zahlungsaufforderung innerhalb einer Woche zu überweisen. Nachdem die Partnergebühr eingangen ist, ist der Kursplatz verbindlich und kann nicht anderweitig vergeben werden. Bei Abmeldung vier Wochen vor Kursbeginn, wird die Partnergebühr in voller Höhe zurück erstattet. Danach besteht kein Anspruch auf Erstattung der Partnergebühr.
Fitness für Sie
Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn entfällt die Zahlungspflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet. Bei späterer Abmeldung bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr von 20 € erhoben. Ab dem Tag des Kursbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmerin.
Videokurse
Telefonische Erreichbarkeit
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.